Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Des Weiteren werden das Verhältnis zwischen Vertretungen oder Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber und Koalition der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.Grundlagen, die beim Arbeitsrecht erforderlich sind, sind der Arbeitsvertrag, der das Arbeitsverhältnis festlegt, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Gesetze, Verordnungen, die national gelten und von der EU vorgegeben sind. Nicht zu vergessen ist der Europäische Gerichtshof.
Man muss unterscheiden, dass der Arbeitsgeber sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein kann. Nach der Definition des Bundesarbeitsgerichtes ist ein Arbeitnehmer eine Person, die durch einen privatrechtlichen Vertrag im Dienst eines anderen steht. Hierbei muss man jedoch auch unterscheiden zwischen den vielen verschiedenen Abgrenzungen, die es gibt. So sind Auszubildende nicht einem Arbeitnehmer gleichgestellt, da ihr Arbeitsverhältnis durch einen Ausbildungsvertrag und nicht durch einen Arbeitsvertrag festgelegt ist. Genauso wie Auszubildende müssen auch frei Mitarbeiter, Geschäftsführer, Handelsvertreter, Heimarbeiter und andere anders behandelt werden.
Arbeitnehmer werden unterschieden in Angestellte und Arbeiter. Arbeiter bedienen sich eher der körperlichen Tätigkeit, wobei den Angestellten geistige und künstlerische Arbeit zugewiesen wird. Bei einigen Arbeitnehmern ist die Einteilung nicht ganz eindeutig, da beispielsweise eine Stripteasetänzerin sich sowohl körperlich als auch künstlerisch betätigt.
Wieder anders werden Aushilfen und geringfügige Beschäftigte behandelt. Hier sind keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten geregelt, jedoch gelten für sie der Kündigungsschutz, gesetzlicher Urlaub und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Eine große Ausnahme sind Beamte, die stellen keine Arbeitnehmer dar, für sie gilt auch nicht das Arbeitsrecht, sondern vorrangig das Beamtenrecht. Das Beamtenrecht wiederum gehört zum Verwaltungsrecht.
Grundsätzlich wird zwischen dem haftungsrechtlichen, gewerberechtlichen, staatsrechtlichen und dem strafrechtlichen Beamtenbegriff unterschieden.
