Erbrecht
Das Erbrecht befasst sich mit Angelegenheiten, die den eigenen Tod und das Versterben Anderer behandeln. Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, beziehen sich meistens auf die Verfügung des Eigentums und diverser Rechte des Verstorbenen bzw. Begünstigter im Todesfall eines anderen zu sein, also zu erben.In Deutschland ist das Erbrecht im Grundgesetz geregelt, jedoch ist es dort aus traditionellen Gründen verankert, weil es bereits seit der Weimarer Reichsverfassung immer genannt wurde. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist im letzten bzw. fünften Buch das Erbrecht beschrieben. Die Wichtigkeit des Erbrechts hat in den letzten Jahren an Bedeutung wesentlich zugenommen, da man davon ausgeht, dass in Jahren bis 2010 etwa 2,5 Billionen Euro vererbt werden. Wenn kein Erbvertrag und kein Testament festgelegt wurden, wird die gesetzliche Erbfolge wirksam. Wenn keine Verwandten gefunden werden können, erbt der Staat bzw. der Fiskus. Das Erbrecht des Ehegatten verfügt über eigene Bestimmung, da der Ehegatte mit dem näheren Verwandtenkreis um das Vermögen konkurriert. Des Weiteren werden im Bürgerlichen Gesetzbuch der Hausstand und die Kosten der Bestattung geregelt, welche Rolle, die Krankenkassen dabei spielen und Fragen rund um die Erbfolge, Totenfürsorge, Sterbegelder und Bestattungspflichten auf Grund des Bestattungsgesetzes.
Eine „Verfügung von Todes wegen“ klärt den Weg des Vermögens einer Person nach seinem Tod. Hierbei kann es sich um verschiedene Möglichkeiten handeln, wie mit dem Vermögen umgegangen wird.
Beispielsweise kann es sich um ein Vermächtnis oder eine Auflage handeln. Man spricht von einer Auflage, wenn der Vermächtnisnehmer, also der Erbe, zu einer Leistung verpflichtet wurde. Des Weiteren gibt es die Vollstreckung des Testamentes und den Erbschein. Der Erbschein wir dann benötigt, wenn man nachweisen möchte, dass man ein Erbe ist. Dies kann auch durch eine Verfügung von Todes wegen in öffentlicher und vor allem beglaubigter Form mit einer so genannten Eröffnungsniederschrift des jeweiligen Amtgerichtes durchgeführt werden.
